AGB der Firma Sascha Sippel und Yannick Dingel, Veranstaltungstechnik GbR
Birkenweg 12, 34314 Espenau – Stand: Januar 2023
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen der Firma S&Y Veranstaltungstechnik, nachfolgend jeweils S&Y Veranstaltungstechnik genannt und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung oder den Verkauf von Gegenständen und/oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von S&Y Veranstaltungstechnik zum Gegenstand haben. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
(2) Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt in Schriftform. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(3) Mietdauer und Lieferzeitpunkt
Die Mietzeit beginnt ab Abholzeitpunkt laut Mietvertrag oder Lieferschein. S&Y Veranstaltungstechnik stellt die Mietgegenstände spätestens zum vereinbarten Mietbeginn dem Kunden zur Verfügung. Verzögert ein Streik, höhere Gewalt oder ein sonstiges Ereignis, auf das S&Y Veranstaltungstechnik keinen Einfluss hat, die Bereitstellung, so verschiebt sich der Bereitstellungszeitraum entsprechend. Alternativ können sowohl S&Y Veranstaltungstechnik , als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(4) Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum sind vorbehalten.
Die Zahlung des Kauf- oder Mietpreises hat ausschließlich in Bar, oder auf eines der Konten zu erfolgen, welche auf der Rechnung/ Lieferschein ausgewiesen sind. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem S&Y Veranstaltungstechnik verlustfrei über den Betrag verfügen kann. Barzahlungen dürfen nur bei befugten Mitarbeitern unserer Firma geleistet werden.
Der Abzug von Rabatt oder Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Preis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
(5) Transport
Unsere Firma schuldet nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernehmen wir, auf Grund anderweitig in schriftlicher Form getroffener Vereinbarungen, den Transport der Mietgegenstände dürfen wir den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen.
Beauftragen wir einen Dritten mit der Durchführung des Transports, hat der Kunde vorrangig diesen Dritten für etwaige Schadensersatzansprüche
in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck Abtretung unserer gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem wir dem Kunden gegenüber zur Haftung verpflichtet sind.
(6) Mietgegenstände
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen und uns einen etwaigen Mangel oder Unvollständigkeit unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Überprüfung oder eine schriftliche Mitteilung, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt und mangelfrei. Eine Ausnahme besteht nur in dem Fall, dass der Mangel bei der Überprüfung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so hat der Kunde uns diesen unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(7) Schadensersatz bei Mietgegenständen
Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte oder Zubehör haftet der Kunde, sofern es sich nicht um technische Defekte im Rahmen der Herstellergarantie oder reguläre Abnutzung handelt. Bei Verlust wird als Wiederbeschaffungswert der Neupreis in Rechnung gestellt.
(8) Versicherung bei Mietgegenständen
Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht, etc.) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Dies gilt auch für durch uns durchgeführte und betreute Veranstaltungen.
Vereinbart der Kunde mit uns, dass wir die Versicherung übernehmen, hat der Kunde uns die Kosten der Versicherung entsprechend zu erstatten. Übernehmen wir die Versicherung nicht, hat der Kunde uns den Abschluss einer Versicherung auf Verlangen nachzuweisen.
(9) Stornierung
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden fallen die folgenden Stornierungsgebühren an: Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 20% der Gesamtsumme, Stornierung bis 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 60% der Gesamtsumme, Stornierung bis 3 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 85% von der Gesamtsumme. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs.
(10) Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz.